In der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die Deutschland 1992 unterzeichnet hat, wird festgeschrieben, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen auf kommunaler -, Landes- und Bundesebene wie auch für die Gesetzgebungsorgane.
Bis heute werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht ausreichend beachtet. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland deshalb im Jahr 2014 erneut kritisiert.
Ein Kinderbeauftragter im Bundestag soll dafür sorgen, dass alle zu beschließenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie auch dem Wohl von Kindern und Jugendlichen dienen. Er wird den Kinderrechten ein Gesicht geben, sich dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche unabhängige Ansprechpartner für ihre Belange und Beschwerden bekommen, dass das Recht auf Bildung unabhängig vom Sozialstatus der Eltern ist, und dass alle Kinder in Deutschland einschließlich der Flüchtlingskinder und der Kinder ohne Papiere das Recht auf die „bestmögliche gesundheitliche Versorgung“ (Art.24 der KRK) haben.
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